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LG Heidelberg, 29.06.1988 - 3 O 37/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 153
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.1986 - III ZR 242/85
Entschädigungsanspruch eines Verkehrsteilnehmers bei feindlichem Grün
Auszug aus LG Heidelberg, 29.06.1988 - 3 O 37/88
Unfallschäden, die auf fehlerhafte Abgabe von Grünsignalen durch eine defekte Ampelanlage zurückgehen, können allenfalls eine Haftung der zuständigen Körperschaft aus schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, nicht aber Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff oder aus öffentlichrechtlicher Gefährdungshaftung rechtfertigen; das gilt jedenfalls für die Straßenverkehrsverhältnisse in Baden-Württemberg (vgl. BGHZ 99, 249 = VersR 1987, 666).Land unter Berufung auf BGHZ 99, 249 (= LM Nr. 13 NRW OBG = VersR 1987, 666) Ersatz des ihr entstandenen Schadens.
- LG Stuttgart, 22.11.2005 - 17 O 476/04
Kfz-Haftpflichtversicherung: Nachweis eines sog. gestellten Unfalls
Es ist auch vor diesem Hintergrund in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Versicherer den Nachweis auch alleine mit Indizien führen kann, die typischerweise für eine Unfallmanipulation sprechen und bereits für sich oder jedenfalls in Kombination mit weiteren Auffälligkeiten den Schluss zulassen, dass der geltend gemachte Unfallschaden nicht unfreiwillig erlitten wurde (vgl. OLG Köln VersR 1989, Seite 153; OLG Celle PVR 2001, Seite 327; OLG Hamm NJW-RR 1987, Seite 1239). - OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 390/84 Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, in ungewöhnlich großem Maß und Nichtbeachtung dessen, was in dem gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, herbeigeführt hat (BGHZ 10, 14 (16) = VersR 53, 335 (L); 89, 153 (161) VersR 1984, 281 (283); OLG Hamm VersR 1982, 796; OLG Köln VersR 1983, 575; Palandt/Heinrichs, BGB 44. Aufl. § 276.